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Unterhaltsberechnung bei alternierender Obhut


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Immer wieder führt bei unverheirateten Eltern die Frage nach der korrekten Unterhaltsberechnung bei alternierender Obhut zu Konflikten.

Im Entscheid 5A_384/2024 vom 10. September 2025 schafft das Bundesgericht Klarheit für unverheiratete Eltern, die ihre Kinder alternierend betreuen: Der Überschussanteil der Kinder wird gleich berechnet wie bei verheirateten Eltern.


Worum ging es?

Die unverheirateten Eltern zweier Kinder betreuen diese hälftig im Wechselmodell. Umstritten war, wie die Kinder am finanziellen Überschuss der Eltern teilhaben sollen.


Das Bundesgericht stellt klar:

  • Bei alternierender Obhut tragen beide Eltern den Barunterhalt, weshalb die Kinder am gesamten Überschuss beider Elternteile zu beteiligen sind.
  • Für die Berechnung gilt das bekannte Modell verheirateter Eltern:
    → Globaler Familienüberschuss, verteilt nach „grossen“ und „kleinen Köpfen“.
    → Die Kinder erhalten je einen „kleinen Kopf“-Anteil.
    → Der virtuelle Anteil des anderen Elternteils fällt nicht diesem zu, sondern verbleibt beim unterhaltspflichtigen Elternteil.

Die alternative Methode – für jeden Elternteil separat zu rechnen – lehnt das Bundesgericht ab.


Warum ist das wichtig?

Der Entscheid bringt mehr schweizweite Einheitlichkeit in die Unterhaltsberechnung bei alternierender Obhut und stärkt die finanzielle Stellung von Kindern unverheirateter Eltern bei Wechselmodellbetreuung.


Kritische Einordnung:

Aus fachlicher Sicht wäre es konsequenter, den Überschussanteil für jeden Elternteil getrennt zu bestimmen – ganz im Sinne des früheren Leitentscheids BGE 149 III 441, wonach auf virtuelle Überschussanteile verzichtet wird.
Gerade bei unverheirateten Eltern scheint es wenig sinnvoll, wieder künstliche „virtuelle“ Anteile einzuführen. Zudem ist nachvollziehbar, dass Kinder unverheirateter Eltern bei der Überschussverteilung tendenziell etwas bessergestellt sind: Der betreuende Elternteil muss seinen Überschuss nicht zusätzlich mit einem Ehegatten teilen.


Fazit

Der Entscheid ist ein weiterer Schritt in Richtung einheitlicher und transparenter Unterhaltsberechnung – für Gerichte, Behörden und Familien.


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